Das Honorar für mein Angebot wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Die Honorarkosten sind daher selbst zu tragen.
Falls Sie privat versichert sein sollten, können sich vor unserem Erstgespräch bei Ihrer Krankenkasse erkundigen, ob die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung durch einen Heilpraktiker für Psychotherapie abgedeckt und die Kosten erstattungsfähig sind.
Mehr Informationen: Vorteile einer Selbstzahlung
Honorar
Erstgespräch: 100,00 Euro/50min
Alle weiteren Sitzungen: 120,00 Euro/50min
Terminabsagen und Ausfallhonorar:
In meiner Praxis arbeite ich mit einem festen Bestellsystem. Der vereinbarte Termin wird ausschließlich für Sie reserviert und kann in dieser Zeit nicht anderweitig vergeben werden.
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen mindestens 48 Stunden im Voraus abzusagen. Für Termine, die nicht rechtzeitig abgesagt oder nicht wahrgenommen werden, kann gemäß den Vereinbarungen im Behandlungsvertrag ein Ausfallhonorar berechnet werden.
Steuerliche Ansetzung
Die von den Krankenkassen nicht erstatteten Kosten für Heilbehandlungen können Sie in Ihrer Steuererklärung im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen (§ 33 EStG) geltend machen. Nähere Informationen dazu können Sie beim Finanzamt oder Ihrer Steuerberatungskanzlei erfragen.
